Widerspruch e.V - Bielefeld  
 




Widerspruch e.V. - Sozialberatung

Rolandstr. 16
33615 Bielefeld
Tel.  0521 / 13 37 05

Widerspruch e. V. - Sozialberatung

teil2
aktuelle & sonstige
INFORMATIONEN
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Neues und Altes von den Baustellen "Hartz IV" und Sozialhilfe

Gesetze, Verordnungen und Gesetzesänderungen:

Das derzeit gültige "Hartz IV" - Gesetz SGB II (pdf, Stand 22.12.2023)
und die dazugehörige ab 1.1.2023 gültige Bürgergeld-Verordnung:
Bürgergeld-V (pdf, Stand 13.2.2023)
Erreichbarkeits-Verordnung SGB II [ErrV] gültig ab 08.08.2023

Zusammenstellung der Änderungen im SGB II und SGB XII [pdf] durch das "Bürgergeld - Gesetz" zum 1.1.2023 und 1.7.2023

Liste der ab August 2016 erfolgten Änderungen im SGB II (pdf)
Liste der zum 1.1.2011 in Kraft getretenen Änderungen im SGB II und XII (pdf, Stand 1.4.2011) 
nebst einer Übersicht der BA über das sogenannte "Bildungspaket" (pdf)

Liste der größtenteils zum 1.8.2019 in Kraft tretenden Änderungen beim Bildungspaket (pdf) durch das Starke-Familien-Gesetz vom 29.4.2019

Das derzeit gültige SGB III (pdf, Stand 22.12.2023)

Das derzeit gültige "Sozialhilfegesetz" SGB XII (pdf, Stand 22.12.2023)
Liste der Änderungen im SGB XII (pdf) zum 1.1.2017

Das ab 1.1.2020 gültige SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (pdf, Stand 22.12.2023)

Übersicht des Bundesamtes für Statistik über die BezieherInnen von sozialen Mindestsicherungsleistungen nach Leistungssystemen und Ländern von 2006 bis 2020 (pdf)

 

Richtlinien OWL:

Richtlinien der Stadt Bielefeld zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe [Stand 01.08.2013]

Leitlinien der Stadt Bielefeld zum SGB XII [Stand 01.06.2013]

Richtlinien der Stadt Bielefeld zu § 35 SGB XII - Wohnkosten [Stand 01.01.2021]

Richtlinien des Jobcenters Bielefeld zu § 22 SGB II - Wohnkosten [Stand 01.01.2021]
Richtlinien des Jobcenters Bielefeld zu § 24 SGB II - Erstausstattung

Richtlinien des Kreises Herford zu § 22 SGB II - Wohnkosten
Richtlinien des Kreises Herford zu § 35 SGB XII - Wohnkosten [Stand 01.10.2019]




Angemessene Wohnkosten in OWL:

Die angemessenen Wohnkosten für Sozialhilfe- und Hartz-IV-Bezieher sind in jeder Stadt unterschiedlich, weil sie von den Kommunen festgelegt werden. In OWL gelten zur Zeit folgende Wohnkosten als angemessen:

KdU-Tabelle für Bielefeld [Stand 01.08.2023]
KdU-Tabelle für Gütersloh [Stand 01.07.2022]
KdU-Tabelle für den Kreis Herford [Stand: 01.11.2019]
KdU-Tabelle für Höxter [Stand: 01.03.2016]
KdU-Tabelle für den Kreis Lippe [Stand: 01.02.2022]
KdU-Tabelle für den Kreis Minden-Lübbecke [Stand: 01.01.2020]
KdU-Tabelle für Paderborn [Stand: 01.07.2022]

Richtlinien aus anderen Städten können Sie über die Internetseite von Tacheles e.V. finden.

 

Arbeitspapiere:

Übergang vom SGB II zum SGB XII - Wann endet der Anspruch auf ALG II und was kommt dann?
Wer aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder stationären Behandlung mehr als ein halbes Jahr nicht erwerbsfähig ist (oder nach ärztlicher Prognose sein wird), erfüllt die Leistungs-Voraussetzung der "Erwerbsfähigkeit" nicht mehr und verliert den Anspruch auf ALG II.
In diesem Fall kommen drei andere Sozialleistungen in Betracht, die von der Höhe her dem ALG II gleichen, sich bei den weiteren Anspruchsvoraussetzungen und Berechnungen in einigen Punkten jedoch unterscheiden:
1. Sozialgeld nach dem SGB II
2. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
3. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII          >>> mehr dazu

Einkommen und Vermögen im SGB II und SGB XII - Übersicht zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld, der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung [Stand: 1.7.2023]

ALG II-Rechner des Widerspruch e.V. Version 2.5.1 zur Überprüfung eines Leistungsanspruchs - auch über mehrere Jahre zur Prüfung von Erstattungsansprüchen bei sogenannten endgültigen Entscheidungen [Stand: 1.1.2019]

Berechnungsbogen zur Ermittlung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung [Stand: 1.1.2024]

HbL-Berechnungsbogen für Leistungen der Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem 5.-9. Kapitel des SGB XII [Stand: 1.1.2018]

 

Infos zu einzelnen Themen:

Schüler*innen haben Anspruch auf einen "coronabedingten Mehrbedarf", wenn für die Teilnahme am Unterricht ein internetfähiger Computer, Laptop oder Tablet-PC angeschafft werden muss.
So entschied es das LSG NRW mit Beschluss vom 22.5.2020. >>> Pressemitteilung des Gerichts und der Beschluss vom 22.05.2020 als pdf [Az. L 7 AS 720/20 B]

Das SG Köln sprach einer Klägerin mit Beschluss vom 24.6.2020 einen Zuschuß in Höhe von 240,- Euro für einen Laptop zu. >>> SG Köln vom 24.6.2020 [Az. S 32 AS 2150/20 ER]

Ein Eilantrag wegen Wohnkosten ist auch dann von den Sozialgerichten zuzulassen, wenn (noch) keine Wohnungslosigkeit droht. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am 1.8.2017, weil der Erhalt der gewählten Wohnung mit zum Existenzminimum gehört. [BVerfG, Az. 1 BvR 1910/12]

In Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1.8.2017 hat das Sozialgericht Detmold entschieden, dass auch die Nachforderung aus einer Nebenkostenabrechnung für eine nicht mehr bewohnte Wohnung im Eilverfahren zu bewilligen ist. >>> Urteil vom 7.11.2017 [Az. S 28 AS 1689/17 ER]

Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen sind während des Bezugs von Arbeitslosengeld II vom Jobcenter zu übernehmen, auch wenn die Wohnung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bewohnt wird. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob das Jobcenter zum Umzug aufgefordert oder diesem zugestimmt hat. Dies stellte das Bundessozialgericht am 30. März 2017 klar. >>> Urteil vom 30.3.2017 [Az. B 14 AS 13/16 R]

Neues zur Mietkaution: Anders als erhofft hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 28.11.2018 [Az.: B 14 AS 31/17 R] festgestellt, dass die Aufrechnung einer Mietkaution aufgrund der Rechtlage ab April 2011 grundsätzlich zulässig ist. Allerdings hat das BSG auf mögliche Härten hingewiesen, die zu anderen Lösungen führen können, wie z.B. die Gewährung der Mietkaution als Zuschuss oder einen (Teil-)erlass des Darlehens. >>> Terminsbericht hier

Nach wie vor unzulässig ist die Aufrechnung einer "alten" Mietkaution. Mit Urteil vom 25.6.2015 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Mietkautionen, die für Umzüge vor April 2011 bewilligt worden waren, auch nach der neuen Rechlage nicht vom Jobcenter aufgerechnet werden dürfen. [BSG-Urteil vom 25.6.2015, Az. B 14 AS 28/14 R] >>> Terminsbericht

Voller Regelsatz in Haushaltsgemeinschaft: Erwachsene behinderte und pflegebedürftige Sozialhilfebezieher bekommen auch dann den vollen Regelsatz, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt mit Angehörigen oder Freunden leben. Die Kürzung des Regelsatzes auf 80 %, die 2011 vom Gesetzgeber im SGB XII eingeführt wurde, ist verfassungswidrig, urteilte das Bundessozialgericht am 23.7.2014 [Az.: B 8 SO 14/13 R] - Pressemitteilung des BSG
Damit bestätigte das BSG die Ansicht des Sozialgerichts Detmold, welches am 23.5.2013 ebenfalls entschieden hat, dass es keine Rechtfertigung dafür gibt, Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB XII bei der Bemessung der Regelleistungen ungleich zu behandeln [SG Detmold vom 23.5.2013 - Az.: S 16 SO 27/13].

Keine "Bagatellgrenze" bei Atypischem Mehrbedarf: Mit der Entscheidung zur Übernahme der Fahrtkosten im Rahmen der Wahrnehmung des Umgangsrechts hat das BSG am 4.6.2014 die sogenannte "Bagatellgrenze" gekippt.
Die Übernahme von Mehrkosten, die aufgrund atypischer Lebensumstände vom durchschnittlichen Bedarf abweichen, soll das Existenzminimum sicherstellen. Es gibt daher keine gesetzliche Grundlage dafür nur Kosten ab einer bestimmten Höhe zu übernehmen. Pressemitteilung zum BSG-Urteil vom 4.6.2014 (B 14 AS 30/13 R).

Das Bundessozialgericht hat nun klar gestellt, dass die Anschaffung eines Jugendbettes zur Erstausstattung gehört. Die Jobcenter dürfen nicht auf Ansparungen aus der Regelleistung verweisen, wenn das Kinderbett zu klein geworden ist. >> Bericht zum Urteil vom 23.5.2013 (B 4 AS 79/12 R).

Das Sozialgericht Berlin entschied am 15.2.2012 ebenso in Hinblick auf die Anschaffung eines Schülerschreibtischs (SG Berlin, Az.: S 174 AS 28285/11 WA).

Im Hinblick auf die nicht gedeckten Bedarfe für Schüler hat das SG Hildesheim entschieden, dass die Kosten für Schulbücher als Zuschuss im Rahmen des § 21(6) SGB II vom Jobcenter zu übernehmen sind (SG Hildesheim, Urteil vom 22.12.2015). Dies gilt jedenfalls so lange, bis eine gesetzliche Regelung für die Übernahme dieser (vom Bundesverfassungsgericht als Befähigungskosten bezeichneten) Bedarfe gefunden wurde.

Bei der Berechnung der Unterkunftskosten ist im Einzelfall eine Abweichung von der "Kopfteilsmethode" möglich, wenn es aufgrund besonderer Umstände angezeigt ist, einen höheren Mietanteil zu übernehmen; z.B. weil eine Person im Haushalt einen wesentlich höheren Wohnraumbedarf hat oder eine Person aufgrund von Leistungsausschluss keine Miete zahlen kann. So urteilte das Bundessozialgericht am 29.11.2012 (B 14 AS 36/12 R) und am 23.5.2013 (B 4 AS 67/12 R).

Ein Guthaben aus Betriebskosten darf nicht leistungsmindernd angerechnet werden, wenn der Leistungsberechtigte es tatsächlich nicht "realisieren" kann. So entschied das Bundessozialgericht am 16. Mai 2012 in zwei unterschiedlichen Verfahren: mit Urteil B 4 AS/132/11R und mit Urteil B 4 AS 159/11 R: Terminsberichte hier

Jeder - auch wenn er Leistungen nach dem SGB II bezieht - hat einen Anspruch auf den Schutz seiner Sozialdaten. Die Jobcenter dürfen keine persönlichen Daten ihrer Kunden unbefugt erheben, verarbeiten oder nutzen; dazu gehört auch das Preisgeben des Leistungsbezugs an Dritte. Hier in Kürze der Terminsbericht zum BSG-Urteil vom 25.1.2012 (pdf)

Die Befreiung von den Rundfunkgebühren darf nicht ausschließlich an den Bezug von Sozialleistungen gebunden sein. Wenn das Einkommen nicht -oder nur um ein paar Euro- über dem Sozialhilfesatz liegt, muss die GEZ trotzdem eine Gebührenbefreiung erteilen oder die Gebühr senken; und zwar im Rahmen der "Härtefallregelung".So entschied es das Bundesverfassungsgericht. Hier die Pressemitteilung des BVerfG vom 22.12.2011 (pdf)

Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung sollen laut Gesetz von den Unterkunftskosten im Folgemonat abgezogen und somit auf den ALG II-Anspruch angerechnet werden - auch wenn das Jobcenter die Mietkosten nicht in voller Höhe anerkennt. Das Sozialgericht Kiel geht in diesem Fall -anders als die gängige Praxis- davon aus, daß die Anrechnung des Guthabens bei "Selbstzahlern" nicht gerechtfertigt ist: Beschluß vom 2.12.2010 (pdf)

Ein Krankenhausaufenthalt darf nicht zu einer Kürzung von Arbeitslosengeld II führen, hat das Bundessozialgericht 2008 entschieden:  BSG-Pressemitteilung vom 18.6.2008 (pdf)

Auch für Berzieher von Sozialhilfe oder Grundsicherung stellt die Verpflegung bei kurzem Krankenhausaufenthalt nach Urteil des Sozialgerichts Detmold kein Einkommen dar: Urteil vom 11.11.2008 (pdf)
Mit etwas anderer Urteilsbegründung aber ebenfalls gegen die Anrechnung der Verpflegung im Krankenhaus sprach sich jetzt auch das Sozialgericht Nürnberg aus: Urteil vom 30.6.2011 (pdf)


Schüler können ab dem 1.5.2010 in den Ferien bis zu 1.200 € dazu verdienen, ohne daß dies auf ihre Hartz IV - Zahlungen angerechnet wird. Das ist laut § 1 Abs. 4 der neuen ALG II - Verordnung (siehe oben) ausdrücklich möglich, wenn der Ferienjob nicht länger als 4 Wochen dauert.

 

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