Änderung im SGB V - elektronische Patientenakte (ePA) für alle
Mit dem Digitalgesetz (DigiG) - "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) - "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" traten im März 2024 zwei Gesetze in Kraft, die vor allem die Änderung der Gesetzlichen Krankenversicherung (5. Sozialgesetzbuch - SGB V) zum Inhalt haben.
Zentrales Anliegen ist die Durchsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle (gesetzlich) Krankenversicherten.
Ab Anfang 2025 sollen die gesetzlichen Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten eine ePA einrichten.
Die neue ePA wird in der sogenannten "Opt-out" Version eingeführt: sie wird ohne Einwilligung der Versicherten von den Krankenkassen angelegt und ist nicht mehr individuell verschlüsselbar.
Sofern die Versicherten keine ePA wollen, müssen sie selbst aktiv werden und bei ihrer Krankenkasse der Anlegung einer elektronischen Patientenakte widersprechen.
Ausführlichere Infos zur elektronischen Patientenakte, den entstehenden Kosten (rund 1,1 Milliarden Euro) sowie der Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen und Jobcentern sind in diesem überarbeiteten Papier [pdf] nebst einem Entwurf für ein Widerspruchsschreiben zusammengestellt.
Das Papier kann in jeglicher Form genutzt werden, denn es soll zu einer breiten Information und Diskussion zum Thema der Risiken und Nebenwirkungen der Digitalisierung im sozialen Bereich beitragen.
Nachtrag:
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat für die Einführung der elektronischen Patientenakte am 11.10.2024 von Digitalcourage den BigBrotherAward 2024 verliehen bekommen.
Die Laudatio gibt es hier [als pdf] oder unter folgenem link:
https://bigbrotherawards.de/kategorie/gesundheit-soziales
Digitalisierung = Digitalzwang für alle?
Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Digitalisierung im sozialen Bereich finden sich Informationen zum Thema "Bargeld erhalten" im Themenpapier der Sozialverbände unter dem folgenden link:
https://newsletter.diakonie.de/d/d.pdf
sowie
die Petition gegen Digitalzwang von digitalcourage e.V.,
mit der der Bundestag aufgefordert werden soll, ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.
Zur Petition geht es unter folgendem link:
https://digitalcourage.de/blog/2024/petition-fuer-recht-auf-ein-leben-ohne-digitalzwang-gestartet
Anpassung der angemessenen Wohnkosten in Bielefeld ab 1.8.2024
Die Stadt Bielefeld hat die Werte zu den angemessenen Wohnkosten für SGB II und SGB XII - Leistungsberechtigte zum 1.8.2024 erhöht.
Für Alleinstehende ergibt sich bspw. eine Erhöhung um 30 Euro - von 480 auf 504 Euro.
Die neuen Werte für alle Haushaltsgrößen haben wir hier in einer Tabelle [pdf] zusammengestellt.
Keine Bezahlkarte für Asylsuchende
In der Woche vom 15. - 20.6.2024 fanden bundesweit Aktionenstage zur geplanten Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende statt.
Geflüchtete (und alle anderen Sozialleistungsbezieher) brauchen keine Bezahlkarte, sondern Geldleistungen bzw. ein Basiskonto, mit dem es möglich ist, wahlweise nach Bedarf Bargeld abzuheben, mit Giro-Karte zu bezahlen oder Überweisungen zu tätigen, wie alle anderen Menschen auch.
In Bielefeld gab es unter dem Motto "Keine Bezahlkarte - für ein Basiskonto für alle!" am 15. Juni 2024 um 13 Uhr eine Kundgebung auf dem Jahnplatz.
Weitere Informationen:
Informationspapier "Bezahlkarte für Asylsuchende - was ist das, und was soll dass?" [pdf, Mai 2024]
Aufruf zur Kundgebung in Bielefeld am Samstag, den 15.5.2024 um 13 Uhr am Jahnplatz [pdf]
Regelsätze 2024
Die neuen Regelsätze und Mehrbedarfszuschläge im SGB II, XII und AsylbLG ab 1.1.2024 haben wir hier [pdf] zusammengestellt.
Änderung der Richtlinien zu den angemessenen Wohnkosten in Bielefeld ab 1.8.2023
Die Stadt Bielefeld hat die Werte zu den angemessenen Wohnkosten für SGB II und SGB XII - Leistungsberechtigte zum 1.8.2023 erhöht.
Für Alleinstehende ergibt sich bspw. eine Erhöhung um 30 Euro - von 450 auf 480 Euro.
Die neuen Werte für alle Haushaltsgrößen haben wir hier in einer Tabelle [pdf] zusammengestellt.
Bürgergeld-Gesetz
Zusammenstellung der Änderungen im SGB II und SGB XII [pdf] durch das "Bürgergeld - Gesetz" zum 1.1.2023 und 1.7.2023.
Regelsätze 2023
Die neuen Regelsätze und Mehrbedarfszuschläge ab 1.1.2023 haben wir hier [pdf] zusammengestellt.
Übernahme gestiegener Energiekosten für Haushalte mit niedrigem Einkommen
Die gestiegenen Energiekosten für Strom, Heizung und Warmwasser können dazu führen, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen ihre Abschläge oder auch eine Nachforderung nicht mehr bezahlen können.
Für Hartz IV- oder Sozialhifebeziehende müssen Jobcenter oder Sozialämter die Kosten für Heizung und Warmwasser übernehmen - nicht aber für Stromkosten. Aber auch Haushalte, die keine Leistungen beziehen, können bei hohen Nachforderungen für Heizung und Warmwasser im Monat der Fälligkeit eventuell eine Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten.
Genaueres können Sie der Handreichung zur Übernahme von Energiekosten [pdf] des Bündnisses AufRecht bestehen entnehmen.
Weitere Infos zum Thema gibt es auch auf der Internetseite der Kampagne Energiehilfe: https://www.energie-hilfe.org
Änderung der Richtlinien zu den angemessenen Wohnkosten in Bielefeld ab 1.6.2022
Die Stadt Bielefeld hat zum 1.6.2022 die Werte zu den angemessenen Wohnkosten für SGB II und SGB XII - Leistungsberechtigte erhöht.
Für Alleinstehende ergibt sich bspw. eine Erhöhung um 5 Euro - von 445 auf 450 Euro. Die neuen Werte für alle Haushaltsgrößen haben wir hier in einer Tabelle [pdf] zusammengestellt.
Keine Beratung mehr im Alten Rathaus
Unabhängig davon, wie die Pandemiemaßnahmen sich gestalten, können wir keine Beratung im Alten Rathaus im Büro der GRÜNEN mehr durchführen. Die Räume dort werden uns nicht mehr zur Verfügung gestellt.
Die Geschäftsführung der GRÜNEN-Ratsfraktion teilte uns mit, dass man ein Gutachten beim städtischen Rechtsamt eingeholt habe. Dieses komme (nach mehr als 30 Jahren) zum Ergebnis, dass die Sozialberatung in den Räumen der GRÜNEN Ratsfraktion nicht rechtens sei. Auf unsere Nachfrage, ob man da nicht auf politischer Ebene intervenieren solle, verneinten die GRÜNEN mit der Begründung, dass bei Erfolg dann ja auch die Ratsfraktion der AfD Sozialberatung anbieten könne.
Das bedauern wir sehr! Über mehr als 30 Jahre hat sich die Beratung und Unterstützung an dem Standort im Alten Rathaus für die Betroffenen, aber auch für die Verwaltung und die Politik als sehr hilfreich und nützlich erwiesen:
- Die Betroffenen gingen mit ihren Anliegen direkt ins Rathaus
- Es gab eine Form von beidseitiger Bürgernähe
- Bürger*innen als Betroffene politischer Entscheidungen und des Verwaltungshandelns waren auf den Fluren offenkundig und wahrnehmbar.
Unser Anliegen war neben der Beratung immer das Thema "Armut" öffentlich zu machen und in den politischen Raum zu tragen. Deshalb wurde vor 30 Jahren zusammen mit den GRÜNEN bewußt die Entscheidung getroffen, das Angebot der Sozialberatung im Alten Rathaus vorzuhalten.
Selbstverständlich werden wir die Beratung weiter in unseren Räumen in der Bürgerwache am Siegfriedplatz anbieten.
Regelsätze 2022
Die neuen Regelsätze und Mehrbedarfszuschläge ab 1.1.2022 haben wir hier [pdf] zusammengestellt.
"Corona-Kinderfreizeitbonus" - Nachzahlung für Kinder ohne "Hartz IV-Anspruch" im Dezember 2021
Minderjährige Kinder, die in Haushalten mit niedrigem Einkommen leben, erhielten im August 2021 den sogenannten "Kinderfreizeitbonus" in Höhe von einmalig 100,- Euro, wenn sie im August Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld hatten. [§ 71 SGB II, § 16 AsylbLG, bzw. § 6d BKGG]
Für Kinder die laufend Hartz IV, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder AsylbLG-Leistungen bezogen haben, wurde der Bonus vom jeweiligen Amt oder der Familienkasse gezahlt. Für Kinder, die Wohngeld oder Sozialhilfe bezogen haben, musste dazu ein extra Antrag bei der Familienkasse gestellt werden.
Kinder, die zwar in einem "Hartz IV-Haushalt" leben, aber selbst - aufgrund eigenen Einkommens - keine SGB II-Leistungen für den Lebensunterhalt bezogen haben, sind leer ausgegangen.
Diese Ungleichbehandlung hat die Bundesagentur für Arbeit mit Weisung vom 29.11.2021 beseitigt:
Alle Kinder und Jugendlichen, die im Augsut 2021 Teil einer Bedarfsgemeinschaft waren und bisher keinen "Kinderfreizeitbonus" ausgezahlt bekommen haben, erhalten vom Jobcenter eine Nachzahlung. Die Nachzahlung sollte automatisch im Dezember 2021 mit den Leistungen ausgezahlt werden.
Wenn das nicht geschehen ist, sollte ein entsprechender Antrag an das zuständige Amt gestellt werden.
Änderung der Richtlinien zu den angemessenen Wohnkosten in Bielefeld ab 1.1.2021
Die Stadt Bielefeld hat zum 1.1.2021 die Richtlinien zu den angemessenen Wohnkosten für SGB II und SGB XII - Leistungsberechtigte im vorgesehenen Turnus nach 2 Jahren angepasst bzw. erhöht.
Für Alleinstehende ergibt sich bspw. eine Erhöhung um 15 Euro - von 430 auf 445 Euro. Die neuen Werte für alle Haushaltsgrößen haben wir hier in einer Tabelle zusammengestellt.
Leistungsberechtigte, deren Wohnkosten bisher als zu teuer galten und die einen Teil selbst zuzahlen mußten, können die Anpassung und rückwirkend ab 1.1.2021 die Nachzahlung der fehlenden Wohnkosten beantragen. Das gilt auch, wenn sie in der Vergangenheit unterschrieben haben, dass sie einen Teil der Wohnkosten selbst zahlen werden.
Regelsätze 2021
Die neuen Regelsätze und Mehrbedarfszuschläge ab 1.1.2021 haben wir hier [pdf] zusammengestellt.
"Corona" und die Möglichkeiten der Existenzsicherung
Aufgrund der andauernden Einschränkungen ist es für viele Menschen notwendig geworden, finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Firmen entlassen ihre Mitarbeiter*innen, z. B. in der Gastronomie oder der Leiharbeitsbranche.
Freiberufler*innen, Künstler*innen, Honorarkräfte, Leiharbeiter*innen, Beschäftigte in der Probezeit oder von sog. Subunternehmen verlieren ihre Aufträge bzw. Verträge und stehen eventuell ohne Geld zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten da.
Da die Ämter weitgehend geschlossen sind, soll die Antragstellung nun schriftlich, online oder telefonisch erfolgen und auch formlos möglich sein. Wir haben hier zunächst die wichtigsten Antragsunterlagen für Anträge auf Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag und Wohngeld zusammengestellt:
Vereinfachter Antrag Arbeitslosengeld II - bis 31.12.2021 [pdf]
Weiterbewilligungsantrag ALG II [pdf]
Vereinfachte Anlage EKS für Selbständige [pdf] - heißt jetzt KAS
Antrag auf Arbeitslosengeld I (muss von der Agentur für Arbeit angefordert werden)
Antrag auf Kurzarbeitergeld [pdf] - muss vom Arbeitgeber gestellt werden
Antrag auf Kinderzuschlag [pdf]
Antragspaket zum Kinderzuschlag - Link auf die Seite der Bundesagentur für Arbeit
Antrag auf Überprüfung [pdf] bei verringertem Einkommen (nur noch im Mai 2020 möglich)
Informationen zum Kinderzuschlag [pdf] - zusammengestellt vom Bündnis "AufRecht bestehen"
Antrag auf Wohngeld für Mieter [pdf]
Antrag auf Wohngeld für Eigentümer [pdf]
Nachfolgend haben wir verschiedene Informationen zu den Sonderregelungen und Unterstützungsmöglichkeiten zusammengestellt, die aufgrund der Corona-Pandemie ab März 2020 eingeführt wurden:
Die Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg - ALSO hatte die ersten Regelungen bereits im März in "normaler Sprache" zusammengestellt - wir von Widerspruch e.V. haben die Neuregelungen vom 1.4.2020 eingearbeitet und das Papier dazu hier als PDF eingestellt (Stand: 1.4.2020).
Einige der Erleichterungen bei der Antragstellung von Leistungen der Grundsicherung und Sozialhilfe (SGB II und SGB XII) sind zum wiederholten male aktuell bis zum 31.12.2022 verlängert worden. Das betrifft insbesondere die Einschränkung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Wohnkosten sowie die Vereinfachungen bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen.
Wir haben dazu dieses Merkblatt über die verlängerten Corona-Sonderregelungen [pdf] zusammengestellt [Stand: April 2022].
Die aktuelle Version der Weisung der BA zum Sozialschutzpaket [Stand: 18.3.2022] gibt es hier.
Die erleichterten Bedingungen sind auch bei Weiterbewilligungen erneut anzuwenden.
Siehe dazu folgenden Beitrag aus der Wissensdatenbank der Bundesagentur für Arbeit [pdf].
Weitere Änderungen - beispielsweise zur (Nicht-)Anrechnung der vom Bund beschlossenen Hilfen für Selbständige - finden sich in der Arbeitslosengeld II - Verordnung. Diese wurde zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 16.03.2021 [pdf].
Für Freiberufler und Solo-Selbständige hat Verdi auf seiner Internetseite Informationen eingestellt, die Sie
hier finden.
Entschädigung für Personen, die durch Quarantäemaßnahmen einen Schaden erlitten haben (z.B. Lohnausfall) und für Eltern, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können/konnten: Die Frist, eine solche Entschädigung zu beantragen, wurde am Freitag, den 15.5.2020 von 3 auf 6 Monate erhöht.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html
Einen Überblick über die denkbaren Unterstützungsmöglichkeiten hat die Koordinierungsstelle gerwerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) erstellt, den Sie hier finden.
Für Beschäftigte aus mittel- und osteuropäischen Ländern hat das DGB-Projekt Faire Mobilität zu Fragen rund um die Arbeitsrechte in Deutschland Telefon-Hotlines in fünf Sprachen eingerichtet. Die Telefonnummern haben wir hier zusammengestellt.
Bei Fragen zu möglichen Ansprüchen oder speziell zu den Anträgen, können Sie sich zu unseren Öffnungszeiten (siehe Beratung) an uns wenden.
"Corona" und die Schule
Alle Schüler*innen, die jetzt zu Hause unterrichtet werden, müssen dafür die entsprechende Ausstattung zur Verfügung haben. Wenn kein Laptop, Computer oder Tablet-PC inklusive Drucker und Zubehör vorhanden ist, oder durch die Schule ausgeliehen werden kann, besteht ein Anspruch auf die Erstattung der Kosten durch das Jobcenter.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 1. Feb. 2021 eine Weisung erlassen und darin festgestellt, dass ab Januar 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt werden.
Der Anspruch besteht auf Grundlage des neuen § 21 Abs. 6 SGB II, nach dem seit dem 1. Januar 2021 unter bestimmten Umständen auch einmalige Bedarfe von den Jobcentern übernommen werden müssen.
Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, berechtigt, diesen Anspruch geltend zu machen. Das gilt auch, wenn sie eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungsberechtigten müssen den Bedarf beim Jobcenter mitteilen und nachweisen, dass es anderweitig keine Kostenerstattung bzw. Sicherstellung des Bedarfes gibt. Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend vom Jobcenter erstattet werden müssen.
Der Verein Tacheles e.V. hat dafür auf seiner Internetseite unter der Rubrik Aktuelles Musterschreiben zur Verfügung gestellt.
Die Weisung der BA vom 1.2.2021 als pdf lässt sich hier finden.
Aktuelle Urteile zur Übernahme von zusätzlichen Leistungen für die Schule haben wir hier als pdf zusammengestellt [Stand: 28.8.2020]
Neben dem Anspruch auf digitale Endgeräte wurde auch der Anspruch auf die Übernahme der Schulbuchkosten neu geregelt. Ab dem 1.1.2021 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Erstattung der Kosten durch das Jobcenter.
"Corona" und die Forderungen
Corona trifft Arme extra hart - Soforthilfen jetzt!
25. Januar 2021 - Nachdem die Bundesregierung nur eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro bewilligt hat, ruft das Bündnis aus Spitzenvertreter*innen von 36 bundesweiten Gewerkschaften und Verbänden dazu auf, den Appell "Corona trifft Arme extra hart - Soforthilfen jetzt!" zu unterstützen.
Die bisherige politische Unterlassung, arme Menschen durch eine auskömmliche Grundsicherung und effektive Corona-Hilfen zu entlasten, komme einem "armutspolitischen Offenbarungseid" gleich, so die Kritik.
Mehr dazu auf der Seite des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
"Jedes zehnte Krankenhaus steht kurz vor der Insolvenz, warnt der Bundesrechnungshof. Vier von zehn Krankenhäusern würden rote Zahlen schreiben. Ja, sehr viele Krankenhäuser sind krank. Diese Epidemie wütet inzwischen im ganzen Land".
In der Sonderveröffentlichung gegen Klinikschließungen in Coronazeiten beschäftigt sich die Ausgabe der Gemeingut in BürgerInnenhand mit den Zahlen, Gründen und Folgen der - trotz Pandemie - fortschreitenden Reduzierung von Krankenhausbetten und Schließungen ganzer Kliniken.
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac setzt sich für ein Ende der Fallpauschalen (DRG/Diagnosis Related Groups) sowie für angemessene Löhne und die Rekommunalisierung von Krankenhäusern ein.
"Öffentliche Daseinsvorsorge verträgt sich nicht mit der Erwirtschaftung von Gewinnen aus dem Betrieb von privaten Krankenhäusern. Das hat gerade die Coronakrise noch einmal eindrücklich gezeigt.
Trotzdem will Spahn bei den Coronazahlungen für Krankenhäuser weiterhin nach dem Prinzip "Verluste werden sozialisiert, Gewinne privatisiert" verfahren. Damit muss endlich Schluss sein. Wir sind es leid, die Dividenden der Privatklinik-Aktionäre mit unseren Versichertenbeiträgen zu finanzieren.
Mit einer Aktion vor dem Tagungsort der Gesundheitsministerkonferenz am 30.9.2020 in Berlin hat Attac seiner Forderung nach einem Systemwechsel bei der Finanzierung von Krankenhäusern Nachdruck verliehen. "Private Profite gefährden die Gesundheit - Fallpauschalen abschaffen, Lohndumping beenden" lautete das Motto der Aktion. Mehr dazu unter
https://www.attac.de/kampagnen/gesundheit-ist-keine-ware/aktionen/gmk2020/
Weil die Billigproduktion Menschleben gefährdet, fordert das Agrarbündnis von BUND, AbL und ALSO Oldenburg die Stillegung verantwortsloser Ernährungsbetriebe. Außerdem verlangt das Bündnis in seiner Pressemitteilung vom 14.5.2020 die sofortigen Überprüfung sämtlicher Betriebe der Schlachtindustrie hinsichtlich der Einhaltung von Standards für den Sozial- und Infektionsschutz und bei der Unterbringung der Beschäftigten.
Die Wohlfahrtsverbände fordern zusammen mit anderen angesichts der "Corona-Krise" Soforthilfe für Hartz IV-, Grundsicherung- und Sozialhilfe-Bezieher*innen. Den Text der Erklärung "100 Euro mehr sofort" finden Sie auf der Seite des Paritätischen oder hier [pdf].
Über 160 prominente Aktivist*innen, Künstler*innen, Wissenschaftler*innen, Feminist*innen, Gewerkschafter*innen, Akteur*innen aus Politik, Kirchen und Finanzwelt sowie über 20 Organisationen rufen dazu auf, eine ernsthafte politische Debatte über die Einführung eines Grundeinkommens zu führen. Den vollständigen Aufruf finden Sie hier.
Die "Corona-Krise" hatte den nahezu vollständigen Stillstand des gesellschaftlichen Lebens zur Folge. Mit diesem Stillstand werden erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen einhergehen. Der Verein Tacheles e.V. hat sich damit auseinandergesetzt, welche Hilfen konkret für Haushalte mit niedrigem Einkommen geeignet sind, um die Folgen abzumildern und die Versogung aller Betroffenen sicherzustellen. Aus den zusammengetragenen Vorschlägen ist ein umfangreiches Forderungspapier zum Umgang mit der Corona-Krise entstanden [aktualisierte Fassung vom 26.4.2020, pdf]. Das ursprüngliche Papier gibt es hier [Stand: 21.3.2020, pdf]
"Corona" und die Gedanken
Januar 2022
Pandemie und Versagen
Ein Gespräch mit Karl-Heinz Roth über die Corona-Politik
im Podcast von medico international
https://www.medico.de/pandemie-und-versagen-18519
Gestern Lockdown, heute Impfpflicht: Die öffentliche Auseinandersetzung um die staatliche Corona-Politik
geht weiter und das oft erbittert. Hier Impfgegnerschaft, Corona-Leugnung und Maskenverweigerung, dort
Befürwortung der Maßnahmen oder sogar die Forderung nach ihrer Intensivierung.
Ist in dieser Gemengelage eine demokratische Gesundheitspolitik noch denkbar und möglich?
Der Arzt und Historiker Karl-Heinz Roth hat gerade ein Buch über den bisherigen Pandemieverlauf und
verfehlte politische Antworten vorgelegt.
Mehr dazu auch hier [pdf].
Juli 2021
Corona ins Verhältnis setzen [pdf]
Aus dem Vorwort:
"Dieser Text ist das gemeinsame Werk engagierter Staatsbürger*innen aus unterschiedlichsten wissenschaftlichen Disziplinen und gesellschaftlichen Bereichen. Wir alle sorgen uns um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und üben unsere beruflichen Tätigkeiten in globaler Verantwortung aus. (...) Es ist unser Ziel, die Spaltung unserer Gesellschaft zu überwinden, irrationale Ängste abzubauen und eine Politik zu unterstützen, die dem Gemeinwohl dient. (...)"
Dezember 2020:
Zur Weiterführung der Gedanken aus März ist im Dezember dieses Papier zum Weihnachts-Lockdown entstanden:
Zum Lockdown - So einfach ist es nicht! [pdf]
Oktober 2020:
Die ARD-extra Sendung zur Coronalage vom 5.10.2020 auf
www.daserste.de
stellt dar (ab der 12. Min.), dass trotz derzeit steigender positiver Testzahlen kein Grund zu vermehrter Angst besteht, da das Corona-Virus offenbar nicht so gefährlich ist, wie anfangs vermutet wurde. Die in der Sendung gezeigten Grafiken zu Krankenhaus- und Sterbefällen hier als pdf.
August 2020:
Schweden ging in Sachen Corona einen konsequenten Sonderweg, der viel angefeindet wurde - aber er funktioniert. Selbst wenn es im Vergleich zu den Nachbarländern relativ viele Infizierte gegeben zu haben scheint, als Schreckensbild taugt Schweden in keiner Weise. Das kleine Land mit seinen 10 Millionen Einwohnern fand in den letzten Monaten international außergewöhnliche Beachtung. Warum funktioniert der schwedische Weg und wie wird in Schweden mit der Angst umgegangen?
Dazu ein Beitrag von Patrick Plaga auf der Seite vom Gewerkschaftsforum oder hier als pdf.
Mai 2020:
"Es hat ja in den letzten Tagen (...) einige Auseinandersetzungen gegeben. Und diese Auseinandersetzungen haben eine Schärfe angenommen, die ich mir nur mit der Angst erklären kann:
Die einen haben Angst vor dem Virus, dass wir angesichts der Lockerungen vor einer zweiten Welle stehen, die anderen haben Angst vor dauerhaften Grundrechte-Einschränkungen oder vor den sozialen Folgen der
Maßnahmen. Beide haben gute Gründe für ihre Haltung. Bitte lasst uns respektvoll miteinander umgehen, haltet die Abstandsregeln ein und beschimpft nicht die anderen, die es vielleicht anders sehen." So endet der Redebeitrag von Andrej Hunko (MdB) zu einer Corona-Veranstaltung in Aachen am 16. Mai. Den gesamten Beitrag zur Diskussion finden Sie hier als pdf.
März 2020:
Aufgrund der aktuellen Einschränkungen wächst auch der emotionale Druck auf die Menschen ganz erheblich. In der sozialen und politischen Arbeit waren wir mit Fragen der Sozialmedizin, einer Epidemie und den gesetzlichen Grundlagen (Infektionschutzgesetz) seit den 1980-ziger Jahren, als AIDS aufkam, nicht mehr konfrontiertert. Auch da hatten wir neben den eigentlichen Auswirkungen der Krankheit sehr viel mit Verunsicherung und Angst in der Gesellschaft zu tun. Damals konnte die Arbeit der AIDS-Hilfe mit Informations- und Aufklärungsarbeit viel von dem Druck auffangen und auf die sozialpolitische Ebene umleiten.
In diesem Sinn ist das Papier "Zur Corona-Epidemie - So einfach ist es nicht!* [pdf] enstanden, das zur Aufklärung und zum Diskurs in der jetzigen Corona-Krise beitragen soll.
quer - Ausgabe 25 erschienen
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift für Erwerbslose und alle anderen ist ab sofort online erhältlich.
Hier zum Download
Hartz IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig
Am 5. November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Sanktionen im SGB II entschieden. Das Urteil und die dazugehörige Pressemitteilung finden sich auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichtes. Um Wiederholungen zu vermeiden verweisen wir zur Einschätzung des Urteils auf die Internetseiten von Tacheles e.V. und
LabourNet.
Sanktionen von über 30 Prozent sind nunmehr verfassungswidrig und dürfen nicht unbedingt drei Monate andauern, wenn Betroffene sich bereit erklären, den von ihnen verlangten Pflichten nachzukommen. Die Weisungen der BA [pdf] stellen u.a. klar, dass diese Regelung auch für unter 25-jährige Leistungsberechtigte gelten (Punkt 5.2., Seit 21 ff).
Regelsätze 2020
Die neuen Regelsätze und Mehrbedarfszuschläge ab 1.1.2020 haben wir hier [pdf] zusammengestellt.
Änderungen beim Bildungspaket zum 1. August 2019
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wurde durch das sogenannte "Starke-Familien-Gesetz" vom 29.4.2019 geändert. Die Änderungen, die wir in dieser Übersicht [pdf] zusammengestellt haben, treten zum 1. August 2019 in Kraft.
Es gibt zwei wichtige Änderungen:
1. Für die einzelnen BuT-Leistungen muss kein extra Antrag mehr gestellt werden - es reicht der allgemeine Antrag auf Hartz IV, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Das gilt auch für Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem SGB XII sowie Asylbewerberleistungen, wenn im allgemeinen Grundantrag die benötigten BuT-Leistungen mit aufgeführt sind.
Wenn einmal ein Antrag gestellt und bewilligt ist, können die einzelnen BuT-Leistungen bei Vorlage des Nachweises, dass sie benötigt werden (oder wurden), beim zuständigen Amt abgerufen werden - auch nachträglich.
2. Das Gesetz schreibt nun nicht mehr vor, dass die BuT-Leistungen in Form von Gutscheinen oder Direktzahlung zu erbringen sind. (Davon ausgenommen ist bisher nur die Pauschale für Schulmaterial). Vielmehr können die Kommunen nun selbst bestimmen, in welcher Form sie die einzelnen BuT-Leistungen gewähren.
Die Kommunal-Verwaltungen haben nun also die Möglichkeit, neue örtliche BuT-Richtlinien zu erlassen und die BuT-Leistungen zukünftig als Geldleistung zu erbringen. Hierin besteht nicht nur aus unserer Sicht eine große Chance, in Zukunft das Bildungspaket zu entstigmatisieren und so für eine höhere Inanspruchnahme der Leistungen zu sorgen (PM vom 17.10.2019 [pdf] des Bündnis AufRecht bestehen).
In Bielefeld wird derweil noch überlegt, ob eine sogenannte "Bildungskarte" eingeführt werden soll (SGA-Informationsvorlage vom 8.10.2019 [pdf]). Eine Bildungskarte stellt keine Verbesserung dar, handelt es sich hierbei doch auch wieder um einen Gutschein mit den damit einhergehenden stigmatisierenden Effekten - nun eben in Form einer Karte. Wir halten dagegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (will sagen: niemand darf für den Erhalt von Sozialleistungen gezwungen werden, sich Dritten gegenüber als "Hartz IV" outen zu müssen) für wichtiger als eine mögliche Verwaltungsvereinfachung, die wir bei der Bildungskarte auch nicht wirklich sehen.
Mit den Vorteilen der Geldleistung, sowie den Möglichkeiten der Umsetzung, befasst sich der Vortrag Geldleistung vs. Bildungkarte [pdf], den wir im SGA vom 26. November eingebracht haben.
Unsere Argumente für die Geldleistung haben wir auch in den Stellungnahmen "Geld oder Gutschein?" [pdf] und "Zur Vergabe der BuT-Leistungen über eine Bildungskarte analog zum Modell aus Hamm" [pdf] ausführlich zusammengefasst.
Dass bisher wegen der schikanösen Bürokratie nur ein Bruchteil der berechtigten Kinder überhaupt Leistungen aus dem BuT beantragt bzw. erhalten hat, lässt sich aus den von uns erstellten Tabellen für das Jahr 2018 entnehmen:
BuT-Anträge in Bielefeld 2018 [pdf]
BuT-Anträge bundesweit 2018 [pdf]
Lediglich das Geld für Schulmaterial, dass den Eltern der 6- bis 15-jährigen Schulkinder im Februar und August ohne besonderen Antrag überwiesen wird, ist zu etwa 90 % bei diesen Familien angekommen. Der Rest der BuT-Leistungen wurde nur minimal in Anspruch genommen.
Weitere Informationen zum Bildungspaket:
Muss man BuT-Leistungen im SGB XII extra beantragen? [pdf] - unsere Expertise vom 31. Juli 2019
BuT-Studie des PARITÄTISCHEN [pdf] vom Oktober 2019
BuT-Studie des PARITÄTISCHEN [pdf] vom 18. September 2018
PM Bündnis AufRecht bestehen vom 30.07.2019 mit Hintergrundinformationen [pdf]
PM des Arbeitskreis Soziale Verantwortung vom 27.5.2019 [pdf]
SGA Bielefeld Informationsvorlage vom 25.6.2019 [pdf]
Die bisherigen Regelungen zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen können Sie im Kapitel "Bildungspaket" [pdf] aus unserem Leitfaden nachlesen.
BuT - Beschämendes Ergebnis [pdf] - unsere Stellungnahme zur Situation in Bielefeld (November 2018)
Nehmt es von den Kindern [pdf] - Beitrag aus der Stadtteilzeitschrift "Viertel" 6/2015
Das folgende Merkblatt Hartz IV-Alternativen Kinderzuschlag + Bildung und Teilhabe + Wohngeld gibt einen kurzen Überblick darüber, wann ein Antrag auf Kinderzuschlag oder Wohngeld sinnvoll ist, und wie der Zugang zu den Lesitungen aus dem sogenannten "Bildungspaket" möglich ist.
Neue Entscheidung zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag im Härtefall
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30.10.2019 im Fall einer Studierenden, deren Anspruch auf BAföG bereits abgelaufen war, eine klarstellende Entscheidung zur sogenannten Härtefallbefreiung getroffen: Auch Personen mit geringem Einkommen sind auf Antrag vom Rundfunkbeitrag zu befreien, wenn eine mit Beziehern von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II vergleichbare Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann. Das gilt im übrigen - genau wie die Befreiung aus allen anderen Gründen - rückwirkend für drei Jahre ab Antragstellung, wenn die Voraussetzungen vorgelegen haben.
Pressemitteilung des BVerwG vom 30.10.2019
Entwurf für einen Antrag auf (rückwirkende) Befreiung [pdf]
Veranstaltungsreihe zu sozialen Rechten in Bielefeld
Nachdem wir bereits über die Änderungen beim Bildungspaket und Kinderzuschlag informiert haben, wurden diese Themen in drei Info-Veranstaltungen gemeinsam mit Kolleg*innen aus dem "Arbeitskreis Soziale Verantwortung" vertieft.
Falls Sie die Veranstaltungen verpasst haben sollten, können Sie sich hier die Merkblätter zu den Themen
Kinderzuschlag [pdf]
Bildungspaket [pdf]
Wohnkosten [pdf]
BAföG + Hartz IV [pdf]
herunterladen.
Schulmaterialien können zusätzlich beantragt werden
In den Regelsätzen ist nichtmal 1 uro für Bildung enthalten. Auch im "Bildungspaket" (BuT) sind die Kosten für Schulbücher nicht enthalten. Deshalb geben immer mehr Gerichte Klagen auf höhere Arbeitslosengeld II-Leistungen statt, und verurteilen die Jobcenter die Kosten für Schulbücher, Computer und Drucker zu übernehmen.
Der Verein Tacheles e.V. hat aus gegebenen Anlass eine Schulbedarfskampagne gestartet. Nähere Informationen zur Kampagne sind im Netz unter https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles zu finden.
Nachdem das Bundessozialgericht am 8.5.2019 [Az. B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R] in zwei Fällen entschieden hat, dass die Kosten für Schulbücher nicht in der BuT-Pauschale von 150 für Schulmaterial enthalten ist, haben nun sowohl der NRW-Sozialminister Laumann (MAGS NRW) als auch die Bundesagentur für Arbeit reagiert:
Die Eigenbeteiligung bei den Schulbüchern (die von Schüler*innen in NRW trotz Lernmittelfreiheit gezahlt werden muss) kann nun als sogenannter atypischer Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zusätzlich zum BuT beantragt werden. Dies dürfte u.E. auch nachträglich gelten, da die Mehrbedarfe grundsä:tzlich vom allgemeinen ALG II - Antrag nach § 37 SGB II umfasst sind.
Für SGB XII - Bezieher*innen gilt dies nicht, da es im SGB XII keinen "atypischen Mehrbedarf" gibt . Zu prüfen wäre, ob sie analog eine entsprechende Regelsatzerhöhung beantragen können, wenn sie nicht durch Regelung der einzelner Bundesländer von der Eigenbeiligung für Schulbücher befreit sind.
Eine Sammlung bisheriger Urteile gibt es hier [pdf].
Weitere Materialien:
Musterantrag für Schulkosten allgemein [pdf]
Musterantrag zur Kostenübernahme für Schulbücher [pdf] - auch für den Eigenanteil
Pressemitteilung und Anweisung des MAGS NRW [pdf]
Schreiben der Bundesagentur für Arbeit zur Übernahme von Schulbuchkosten [pdf]
Brief an die Stiftung Solidarität zur Verleihung des Regine-Hildebrandt-Preises 2019 an Arbeitsminister Hubertus Heil für das Teilhabechancen-Gesetz (THCG)
In unserem Brief an das Kuratorium der Stiftung Solidarität (pdf hier) begründen wir, warum wir der Preisverleihung am 10. Mai fernbleiben und schreiben, dass wir gern über die Beweggründe, Herrn Minister Heil zum diesjährigen Preisträger zu machen, mehr erfahren würden.
Neue KdU-Richtlinien in Bielefeld
Nach 14 Jahren wurden in Bielefeld neue Richtwerte zu den angemessenen Wohnkosten für Leistungsberechtigte im SGB II und SGB XII verabschiedet. Die neuen Richtlinien gelten ab dem 1.1.2019.
Die neuen Werte zu den nun geltenden Wohnkosten haben wir in folgender Tabelle zusammengestellt:
KdU-Tabelle für Bielefeld
[Stand 01.01.2019, pdf]
Beschlussvorlage der Verwaltung [pdf] für die Sitzung des Sozialausschusses am 19.12.2018
Richtlinien zu § 22 SGB II [pdf] ab 1.1.2019
Richtlinien zu § 35 SGB XII [pdf] ab 1.1.2019
Schlüssiges Konzept [pdf] der Firma F+B GmbH für Bielefeld
Unsere Anmerkungen zu den Änderungen haben wir in diesem Papier [pdf] zusammengefasst.
Wenn Ihre Wohnkosten in der Vergangeheit als zu teuer galten und Sie einen Teil selbst zuzahlen mußten, können Sie rückwirkend - auch für das Jahr 2018 - die Nachzahlung der fehlenden Wohnkosten beantragen. Das gilt auch, wenn Sie in der Vergangenheit unterschrieben haben, dass Sie einen Teil der Wohnkosten selbst zahlen werden (mehr dazu siehe weiter unter im Beitrag "AufRecht Bestehen! - Wohnen ist Menschenrecht für alle!).
Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-BürgerInnen - Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!
EU-BürgerInnen ohne deutschen Pass werden in Deutschland immer weiter von sozialen Rechten ausgeschlossen. In Notlagen haben sie oft keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen. Die Ausgrenzung fördert Verarmung, Obdachlosigkeit und prekäre Arbeitsverhältnisse. Auf wachsende Armut und verschärfte Ausbeutung reagieren Bund und Kommunen zunehmend kontroll- statt sozialpolitisch. Nun soll diese Entwicklung verschärft werden:
weiterlesen [pdf]
Hier geht es zu der in der Presseerklärung erwähnten Arbeitshilfe
Regelsätze 2019
Die neuen Regelsätze und Mehrbedarfszuschläge haben wir hier [pdf] zusammengestellt.
AufRecht Bestehen! - Wohnen ist Menschenrecht für alle!
Drohender Wohnungsverlust, dauerhafte Unterschreitung des Existenzminimums durch Zuzahlungen zur Miete aus dem Regelsatz, Zwangsumzüge - Realität und Alltag für viele Menschen mit geringem Einkommen und (ergänzendem) Sozialleistungsbezug. Durch stetig steigende Mieten wird die Situation immer angespannter. Das Bündnis AufRecht Bestehen fordert deshalb eine deutliche Verbesserung für Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeberechtigte. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Informationsblatt des Bündnisses [pdf].
Die Situation in Bielefeld:
Auch hier zahlen viele der etwa 50.000 Hartz IV -, Sozialhilfe- und Grundsicherungsbezieher Teile ihrer Wohnkosten aus ihrem Regelsatz, weil ihre Wohnungen aus Sicht der Sozialverwaltung als unangemessen teuer gelten. Allein die etwa 38.000 Hatz IV - Bezieher haben 2018 jeden Monat etwa 325.000 Euro zu ihren Wohnkosten hinzugezahlt.
Seit dem 1.1.2019 gibt es in Bielefeld ein sogenanntes schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Wohnkosten.
Zur Information anbei die bis zum 31.12.2018 geltenden Materialien [alle als pdf]:
Informationsvorlage der Verwaltung
Expertise zur Ermittlung der angemessenen Wohnkosten für Bielefeld anhand des aktuellen Mietspiegels 2018
Tabelle der bis zum 31.12.2018 als angemessen geltenden Wohnkosten in Bielefeld
Zuzahlungen zu den Wohnkosten laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Mietpreistreiber - Artikel aus der Stadtteilzeitschrift "Viertel"
Wenn die Wohnkosten vom Jobcenter nicht in voller Höhe berücksichtigt werden:
Musterschreiben Rücknahme der Zustimmung
Musterschreiben Antrag auf vollständige Übernahme
Auch Passend zum Thema:
DIE ANSTALT Die Sendung vom 23. Oktober 2018 ist
hier in der ZDFmediathek zu finden.
Schräge Vergleiche und abstruse Berechnungen
Anläßlich der aktuellen Debatte in den Medien unter der unsäglichen Überschrift "Hartz 4 lukrativer als ein Job" verweisen wir gern auf die Stellungnahme von Stefan Sell, unter
https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2018/03/abstruse-berechnungen.html
und hier als pdf
sowie auf unsere Bielefelder Pressemitteilung [pdf]
Haben wir wirklich einen funktionierenden Sozialstaat?
Diese Frage stellt sich angesichts der Haltung der Sozialdemokraten zur sozialen Ungleichheit in Deutschland. In folgendem Beitrag wird die Frage auf den NachDenkSeiten ganz aktuell an Frau Nahles gerichtet:
Haben "wir" wirklich einen funktionierenden Sozialstaat, Frau Nahles?
Offener Brief an die Essener Tafel
Die Tafeln mal aus einer anderen Perspektive: Vor dem Hintergrund der Forschungen zu Tafeln und anderen Angeboten in der "neuen Mitleidsökonomie" ist dieser "Offene Brief an die Essener Tafel" [pdf] von Dr. Fabian Kessl (Universität Duisburg-Essen) entstanden, in dem nicht nur die Vergabepraxis der Tafel(n) reflektiert wird.
Ebenfalls kritisch zum Thema hat das Gewerkschaftsforum Dortmund den folgenden Artikel anlässlich des 10-jährigen Jubiläums der Dortmunder Tafel verfasst:
Vertafelung schreitet voran [gewerkschaftsforum-do 12-2018, pdf]
Nachzahlungen vom Jobcenter dürfen nicht gepfändet werden
Werden Leistungen vom Jobcenter für zurückliegende Zeiträme nachgezahlt, ist die Nachzahlung trotz späterem Zufluss jeweils dem Monat zuzuordenen, für den sie bewilligt wurde und somit nicht pfändbar.
So entschied es der BGH mit Beschluss vom 24. Januar 2018 [Az.: VII ZB 21/17, pdf].
Regelsätze 2018
Die neuen Regelsätze und Mehrbedarfszuschläge haben wir hier [pdf] zusammengestellt.
Neue Richtlinien für die Kosten der Unterkunft in Bielefeld
Ab 1.1.2018 gelten in Bielefeld neue Richtlinien für die Wohnkosten für Beziehr von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung.
Die neuen Richtlinien ab 1.1.2018 [pdf]
Tabellen zur "angemessenen" Miete in Bielefeld ab 1.1.2018 [pdf]
Für den "Normalfall" bleiben die angemessenen Wohnkosten unverändert. Es gelten 4,64 pro m² als angemessen (seit 2005).
Erweitert wurden aber die Ausnahmeregelungen: Eine Übersicht über die Änderungen ab 1.1.2018 [pdf]
Praxistip:
1. Wer aus dem Regelsatz einen eigenen Anteil zur Miete dazu zahlt und unter eine der Ausnahmeregelungen fällt, kann nun vom Jobcenter verlangen, dass die gesamten Wohnkosten übernommen werden.
2. Für Haushalte, die einen Eigenanteil zahlen und nicht unter eine der Ausnahmeregelungen fallen, besteht die Möglichkeit, das Einverständnis, den übersteigenden Teil der Miete selber zu zahlen, zu widerrufen. Das Jobcenter wird dann eine Kostensenkungsaufforderung schicken. Es muss aber solange Ihre tatsächlichen Wohnkosten berücksichtigen, bis Sie eine neue, günstigere Wohnung gefunden haben. Und das kann dauern, da auch in Bielefeld der Wohnungsmarkt sehr angespannt ist.
Änderungen beim Unterhaltsvorschuß ab 1. Juli 2017
Zum 1.1.2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz geändert. Alleinerziehende Eltern haben seitdem die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss für alle minderjährigen Kinder zu beantragen. Die zeitliche Begrenzung auf die Dauer von höchsten 6 Jahren ist entfallen, ebenso wie die Altersgrenze von 12 Jahren. Allerdings gibt es für Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Die Neuregelungen zum 1.7.2017 hat Bernd Eckardt ausführlich in der Juni-Ausgabe Sozialrecht-Justament dargestellt. Hier gehts zur vollständigen Ausgabe: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/3-2017-Sozialrecht-Justament.pdf
Und hier gibt es eine Synopse zu den Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz ab 1.7.2017 vom DIJuF [pdf]
Die elektronische Gesundheitskarte - Gesundheitsgefährdend?
Die elektronische Gesundheitskarte soll für Ärzte und Krankenkassen viele Vorteile mit sich bringen.
Welche Auswirkungen sie auf die Patienten haben kann, hat die Verbraucherzentrale Hamburg in einem ausführlichen
Merkblatt [pdf] zusammengestellt.
Weitere Informtionen zur Gesundheitskarte finden Sie auch hier:
https://digitalcourage.de/blog/2015/gesundheitskarte-fragen-und-antworten
Zur Einführung der elektronischen Patientenakte:
Arbeitspapier zum Kostenerstattungsverfahren [pdf] nach § 13 SGB V (als Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte)
Leistungen für EU-Bürger
Das Bundessozialgericht hat am 3.12.2015 in drei Urteilen entschieden, dass EU-Bürger, deren Aufenthalt in Deutschland bereits verfestigt ist, auch dann Anspruch auf Leistungen zur Existenzsicherung haben, wenn sie aufgrund des Aufenthaltszwecks zur Arbeitssuche von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind. Sollte kein anderer Aufenthaltszweck vorliegen, der einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II begründet, sind Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII zu gewähren [siehe Terminsbericht [pdf] des BSG vom 3.12.2015].
Mit dem EU-Bürger-Ausschlussgesetz, das am 28.12.2016 in Kraft getreten ist, sollen die Ansprüche für EU-Bürger - entgegen der Rechsprechung des BSG - nochmals verschärft werden.
Danach können die von SGB II + XII - Leistungen ausgeschlossenen EU-Bürger außer Leistungen im Notfall oder einer Überbrückungsleistung bis zur Ausreise (längstens für 4 Wochen auf dem Niveau des AsylbLG) keine staatlichen Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bekommen.
Im Hinblick auf die Rechtsprechung ist dies zumindest für EU-Bürger aus den Mitgliedstaaten, die dem Europäischen Fürsorgeabkommen angehören, nicht haltbar. Einen Überblick darüber, welche Leistungen im Einzelfall durchsetzbar sind, gibt folgende Arbeitshilfe des DPWV [pdf].
Neue Vermögensfreigrenzen im SGB XII
Mit Entschließungsantrag vom 1.12.2016 hat der Bundestag das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgefordert, die allgemeinen Vermögensfreigrenzen für Bezieher von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung auf 5.000 zu erhöhen.
Die entsprechnede Änderung der Verordnung ist zum 1.4.2017 in Kraft getreten. Für Bewilligungen vor dem 1.4.2017 muss geprüft werden, ob dennoch Leistungen zu bewilligen sind, weil es eine Härte darstellt, das Vermögen angesichts der kurz bevorstehenden Änderung verbrauchen zu müssen.
Das BMAS teilte in diesem Zusammenhang mit, dass es im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung keine Weisung an die Träger der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII erteilen wird. Damit kann jede Kommune bei der Bewilligung von Sozialhilfe oder Grundsicherung eigenständig die neuen Vermögensfreigrenzen unter Anwendung der Härtefallregelung nach § 90 Abs. 3 SGB XII anwenden.
Bereits zum 1.1.2017 in Kraft getreten ist die Änderung der Vermögensfreigrenzen für Bezieher von Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege.
Nähere Informationen enthält das
Rundschreiben der Berliner Senatsverwaltung [pdf] zu den Änderungen im SGB XII zum 1.1.2017
Befreiung vom Rundfunkbeitrag rückwirkend für drei Jahre möglich
Ab 1.1.2013 ist jeder Haushalt grundsätzlich zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet - egal ob dort ein Radio oder Fernsehgerät genutzt wird. Haushalte mit niedrigem Einkommen können sich unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, z.B. bei Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II. Dazu ist ein Antrag erforderlich. In der Vergangenheit war es so, dass die Befreiung maximal für zwei Monate rückwirkend möglich war.
Mit der Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) zum 1.1.2017 kann der Befreiungsantrag nun auch für drei Jahre rückwirkend gestellt werden, wenn die Voraussetzungen vorgelegen haben. Als Nachweis dafür sind die entsprechenden Belege über das Einkommen oder den Sozialleistungsbezug vorzulegen.
Ausführlichere Informationen dazu und zu weiteren Änderungen finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW
Neue Regelsätze 2017
Sozusagen als Bescherung zu Weihnachten hat der Bundesrat am Freitag, den 16.12.2016 mehreren Gesetzen zugestimmt,
die der Bundestag am 2.2.2016 verabschiedet hatte.
Dazu gehörte u.a. das Regelbedarfsermittlungs- sowie SGB II + XII-Änderungsgesetz.
In dem Gesetz enthalten sind
a) die Anhebung der Regelsätze zum 1.1.2017
- die mit 5 Euro viel zu gering ausgefallen ist (die Diakonie hatte in seiner Stellungnahme eine Anhebung auf 560 gefordert).
Tabellen zu den neuen Regelsätzen finden sich hier [pdf]
Die Höhe der Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz [pdf] bleibt bis auf weiteres unverändert.
und
b) "weitere" SGB XII-Änderungen
mit durchweg schlechten und teils schikanösen Auswirkungen für die Betroffenen.
Leider gingen diese kurzfirstigen Änderungen in der Debatte um die zu geringe Erhöhung der Regelsätze weitgehend unter.
Die Verschärfungen (u.a. zum Urlaub im Ausland, zur Aufrechnung von Darlehn oder überzahlten Leistungen) treffen insbesondere die Bezieherinnen der Grundsicherung.
Der jetzige "Gesetzgeber" missachtet damit die ursprüngliche Intention des Grundsicherungsgesetzes, das 2003 von der damaligen rot/grünen Bundesregierung nur deshalb eingeführt wurde, um die zu der Zeit beschlossenen Rentenkürzungen für die zukünftig verarmenden Rentnerinnen finanziell aufzufangen - sie sollten ausdrücklich nicht dem Regime der Fürsorgeleistung "Sozialhilfe" unterfallen.
Diese Änderungen treten überwiegend zum 1.7.2017 in Kraft.
Eine Liste der SGB XII-Änderungen findet sich hier [pdf]
Kein Weihnachtsgeld für Beschäftigte in einer WfbM?
Eine kleine Änderung in § 82 SGB XII zum 1.1.2016 hat zur Folge, daß für Sozialhilfe- und Grundsicherungsberechtigte nach dem SGB XII künftig das Weihnachtsgeld als einmalige Einnahme in einer Summe angerechnet werden soll. Bisher wurde die Anrechnung auf 12 Monate verteilt, so daß den Beschäftigten, wenn sie das Weihnachtsgeld erhalten hatten, im Dezember einmalig etwas mehr Geld zur Verfügung stand.
Als sei das noch nicht schlimm genug, hat das Sozialamt Bielefeld das Weihnachtsgeld sogar schon Anfang November von der Grundsicherungsleistung der Betroffenen abgezogen. Und das, ohne zu wissen, wie hoch das Weihnachtsgeld überhaupt sein würde, denn das wurde erst Ende November ausgezahlt.
Mehr dazu in unserem Papier:
Weihnachtsgeld WfbM Praxis Bielefeld + Petition 12-2016 [pdf]
und in der Neuen Westfälischen vom 13.12.2016
http://www.nw.de/nachrichten/regionale_politik/21024768_Weihnachtsgeld-fuer-Behinderte-wird-im-Januar-wieder-einkassiert.html
Kinderarmut in Deutschland - Jedes fünfte Kind ist arm!
In Deutschland sind 19,6 Prozent aller unter 18-Jährigen von Armut betroffen. Besonders hoch ist das Armutsrisiko für Kinder alleinerziehender Eltern. Das belegen vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Daten.
Materielle Armut ist der zentrale Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Armut bedeutet einen ständigen Mangel in der Grundversorgung und schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen, ihre gesundheitliche Entwicklung und die Möglichkeiten zur sozialen und kulturellen Teilhabe deutlich ein. Kinderarmut wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus.
"Ein Aufwachsen in Armut zu verhindern ist eine staatliche Verpflichtung!" ist die Schlussfolgerung der Nationalen Armutskonferenz (NAK).
Dazu hat die NAK folgende Papiere veröffentlicht:
Drei Schritte gegen Kinderarmut - Forderungen zur Bundestagswahl [pdf]
Hintergrundinformationen zur Kinderarmut in Deutschland [mit Blick auf die verschiedenen Bereiche der sozialen Sicherung, pdf]
Rechtsvereinfachung bei Hartz IV?
Das neue Gesetz zur Änderung des SGB II sollte den Jobcentern Entlastung bringen. Die Aufgabe der "Rechtsvereinfachung" ist jedoch nach gründlicher Betrachtung nicht erreicht. Ziel verfehlt? Ja!
Statt tatsächlich die gesetzlichen Vorgaben, die zu dem hohen Verwaltungsaufwand führen, abzuschaffen oder zumindest deutlich zu vereinfachen, werden mit den vorgenommenen Änderungen die Rechte der Arbeitslosengeld-II-Bezieher auf existenzsichernde Leistungen weiter eingeschränkt.
Hier ein Beitrag dazu vom Report Mainz (ausgestrahlt am 17. Mai in der ARD):
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/report-mainz/videosextern/wie-andrea-nahles-arbeitslose-um-ihre-rechte-bringen-will-102.html
Das durch den Bundestag am 23.6.2016 geänderte Gesetz, das zum Großteil seit dem 1.8.2016 in Kaft ist, sieht nun wie folgt aus:
Gesetzestext SGB II, Stand 31.7.2016 [pdf]
Eine achtseitige Liste, in der die beschlossenen Änderungen und Verschärfungen des SGB II im einzelnen beschrieben werden, gibt es hier [pdf].
Das neue Basiskonto
Seit dem 18. Juni 2016 gibt es für (fast) alle das Recht auf ein Girokonto - auch "Basiskonto" genannt.
Das regelt das sogenannte Zahlungskontengesetz (ZKG) vom 11.4.2016 (http://www.gesetze-im-internet.de/zkg/).
Die Schuldnerberatung Hamburg hat dazu ein Infopapier [pdf] zusammengestellt, das auch den einheitlichen amtlichen Antragsvordruck enthält.
Durch die am 7.7.2016 in Kraft getretene "Verordnung über die Bestimmung von Dokumenten, die zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geldwäschegesetz zu identifizierenden Person zum Zwecke des Abschlusses eines Zahlungskontovertrags zugelassen werden (Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung - ZIdPrüfV)" ist nun auch klar festgelegt, dass sowohl eine Duldung als auch ein Ankunftsnachweis für die Eröffnung eines solchen Zahlungskontos ausreichend sind.
55 Jahre Bundessozialhilfegesetz
Am 4.5.1961 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - federführend ausgearbeitet vom damaligen Innenminister Gerhard Schröder (nicht zu verwechseln mit dem späteren Bundeskanzler) - als Meilenstein in der Sozialgesetzgebung nach dem zweiten Weltkrieg verabschiedet. Das neue BSHG sollte der Abschied vom Armenwesen vergangener Zeiten sein. Der Rechtsanspruch auf Sozialhilfe ersetze die Abhängigkeit von der Fürsorge.
Bei aller Kritik an der Umsetzung des Bundessozialhilfegesetzes, galt im BSHG doch der Grundsatz, daß alle Menschen, die in Deutschland leben, einen Rechtsanspruch darauf haben, vom Staat die nötige Unterstützung zu erhalten, um ein Leben führen zu können, das der Würde des Menschen entspricht.
Der WDR erinnerte zum 55. Jahrestag des BSHG:
http://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/zeitzeichen/bundestag-bundessozialhilfegesetz-100.html
Und hier geht es direkt zum Podcast
Bundesweiter dezentraler Aktionstag am 10.3.2016:
AufRecht Bestehen! - Kein Sonderrecht im Jobcenter!
Aus dem im Koalitionsvertrag vom 16. Dezember 2013 festgehaltenen Vorhaben der Rechtsvereinfachung im SGB II durch das "Rechtsvereinfachungsgesetz" ist inzwischen - auch im Hinblick auf die steigende Zahl der Leistungsberechtigten durch Zuwanderung - ein "Entbürokratiesierungsgesetz" geworden.
Ziel der zur Diskussion stehenden Änderungsvorschläge zur Rechtsvereinfachung soll es sein, die Aufgabenstellung und Aufgabenerledigung im SGB-II-Bereich einfacher und effizienter zu gestalten. Nach Durchsicht der bisher bekannt gewordenen Vorschläge ist jedoch nach wie vor festzustellen, dass sie dem genannten Ziel in keiner Weise gerecht werden.
Im Gegenteil: Bei Umsetzung der Vorschläge würden die Sonderrechte im SGB II ausgeweitet, das bestehende Recht noch komplizierter, der Verwaltungsaufwand und die rechtlichen Hürden für Leistungsberechtigte noch höher.
Mehr Informationen zu den Aktionstagen und weitere Materialien gibt es auf der Homepage des Bündnisses unter
http://www.aufrecht-bestehen.de/
Zu Dolmetscherkosten und Übersetzungsdiensten
Zur Frage, welche Ansprüche bestehen, wenn zur Antragstellung oder Integration in den Arbeitsmarkt Unterlagen übersetzt werden müssen oder ein Dolmetscher benötigt wird, hat die Bundesagentur für Arbeit in Ergänzung zur "Dolmetscherrichtlinie" [HEGA 05/2011 - 08, pdf] neue Weisungen erlassen:
Weisung 201511026 vom 19.11.2015 [pdf]
Für die Arbeitsagenturen sind die Weisungen verbindlich. Die Mitarbeiter der Jobcenter sollen die Weisungen analog anwenden.
Asylpaket II - Keine Einschränkung von fairen Asylverfahren
Die geplante Gesetzesänderung durch das sogenannte "Asylpaket II" bedeutet für viele Schutzsuchende eine erneute bevorstehende massive Verschärfung des Asylrechts. Ein faires und angemessenes Asylverfahren würde für viele Asylsuchende von vornherein ausgehebelt.
Um die Verschärfungen zu verhindern ruft PRO ASYL auf, das Asylpaket II zu stoppen und keine Einschränkungen von fairen Asylverfahren zu zulassen.
Mehr dazu unter:
https://www.proasyl.de/de/home/asylpaket-ii-stoppen/
Kindergelderhöhung 2015
Das Kindergeld wurde im Juli 2015 rückwirkend zum 1.1.2015 um 4 angehoben und wird ab Januar 2016 nochmal um 2 erhöht.
Die Kindergeld-Erhöhung für das Jahr 2015 um monatlich 4 € wird nicht bei anderen Sozialleistungen angerechnet - auch nicht bei Sozialhilfe-, Arbeitslosengeld II oder Asylbewerberleistungen.
Das gilt auch für die Nachzahlungen des Kindergeldes in Höhe von 32 € pro Kind, die aufgrund der rückwirkenden Erhöhung des Kindergeldes voraussichtlich ab Oktober von den Kindergeldkassen ausgezahlt werden.
Mehr zum Thema können Sie unserem Merkblatt [pdf] entnehmen.
Die Würde des Menschen ist unteilbar!
Die Bundesregierung hat im Eiltempo am 21.9.2015 den Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vorgelegt und verabschiedet. Mit einigen kleinen Änderungen ist das Gesetz durch Beschluss vom 15.10.2015 zum 1.11.2015 in Kraft getreten.
Geändert wurden dadurch unter anderem folgende Gesetze:
Asylgesetz, pdf (AsylG) - 20.10.2015
Asylbewerberleistungsgesetz, pdf (AsylbLG) - 20.10.2015
Aufenthaltsgesetz, pdf (AufenthG) - 28.10.2015
Dazu zwei kritische Stellungnahmen
von Erwerbslosengruppen und -organisationen der Kampagne AufRecht bestehen":
Die Würde des Menschen ist unteilbar [pdf]
und der GGUA Flüchtlingshilfe Münster: Entrechtung per Gesetz [pdf]
Die Würde des Menschen ist unantastbar !
Dass die Frage, ob die Sanktionspraxis der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar ist, jetzt beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, bedeutet schlichtweg, dass es offensichtlich fragwürdig ist, ob sich die Vorgehensweise der Jobcenter im legalen Rahmen bewegt:
Die Leistungen um 100 % gekürzt zu bekommen bedeutet über kurz oder lang Hunger, Obdachlosigkeit, Krankheit, Tod - wenn es keine anderen Hilfen gibt. Und unsere sozialen Sicherungssysteme sehen diese Hilfen nicht vor.
Einer derjenigen, die trotz der angedrohten Kürzung und Einstellung der Hartz-IV-Leistungen seinen eigenen Willen behalten und sich der Vermittlung in prekäre Beschäftigungsverhältnisse verweigert hat, ist Ralph Boes. Er strebt mit seinem öffentlichen Protest an, das Sanktionssystem und die menschenunwürdige Vorgehensweise der Jobcenter über eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zu stoppen. Seit Mai 2015 liegt die Frage nun - endlich - durch Vorlagenbeschluss des Sozialgerichts Gotha [pdf] dem Bundesverfassungsgericht vor.
Erwerbslosengruppen und -organisationen der Kampagne AufRecht bestehen" erklären sich solidarisch mit Ralph Boes und fordern die sofortige Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen >>> Erklärung hier [pdf]
Mehr Informationen zu Ralph Boes und seiner Aktion gibts unter
http://grundrechte-brandbrief.de/Meldungen/2015-07-21-Experiment-mit-der-Wahrheit-Dianas-Artikel.htm
und auf der Homepage von Ralph Boes:
http://ralph-boes.de/
Vorläufige Leistungen für EU-Bürger
EU-Bürger, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, sollen laut Gesetzgeber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben. Viele Sozialgerichte entschieden allerdings trotz der bestehenden gesetzlichen Vorschriften zugunsten der arbeitsuchenden EU-Bürger und sprachen ihnen Arbeitslosengeld II zu, weil der Ausschluss vermutlich gegen europäisches Recht verstößt.
Der Europäische Gerichtshof hat am 11.11.2014 zunächst entschieden, daß die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelehnt werden dürfen, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich de facto nicht zur Arbeitsuche in Deutschland aufhält und tatsächlich auch keine Arbeit sucht.
Zwar sind Personen, die sich "nicht (allein) zum Zweck Arbeitsuche" in Deutschland aufhalten bei Mittellosigkeit nicht nach § 7 SGB II von "Hartz IV" - Leistungen ausgeschlossen (siehe LSG NRW, Urteil vom 5.5.2014 [https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170605]), doch es ist absehbar, dass die Ausländerbehörden in Zukunft verstärkt den Verlust des Freizügigkeitsrechts für diese Personen feststellen werden, wenn sie keine ausreichenden Existenzmittel haben. Durch eine solche Verlustfeststellung werden die Betroffenen ausreisepflichtig und auch eine Abschiebung ist theoretisch möglich.
Die Frage, ob arbeitsuchende Unionsbürger von den Leistungen ausgeschlossen werden dürfen ist im Urteil vom 11.11.2014 [Rechtssache C-333/13, pdf] offen geblieben.
Bisherige Entscheidungen in NRW:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.11.2013; Az. L 6 AS 130/13 und vom 15.10.2012; Az. L 6 AS 1503/12 B ER
Aktuell entschied das Landessozialgericht NRW mit Beschluß vom 29.01.2015 zur Bewilligung vorläufiger Leistungen zugunsten des Antragstellers [Az.: L 6 AS 2085/14 B ER und L 6 AS 2086/14 B, pdf]
Eine kurze Übersicht zu dieser Problematik enthält unser Leitfaden im Kapitel:
"Sozialleistungen für Ausländer" [pdf]
Der 1. Europäische Mauerfall - 9. November 2014
Eine Aktion des "Zentrums für politische Schönheit" - mehr über die Aktionskünstler und ihre Projekte
http://www.politicalbeauty.de/index.html
http://www.taz.de/Aktionskuenstler-zum-Mauerfall/!148792/
Bundesweite Petition: "Schluss mit dem Hartz-IV-Sonderrecht!"
Der Bezirkserwerbslosenausschuss des ver.di-Bezirks Mittelfranken hat eine bundesweite Petition gestartet, die das Ziel hat die systematische Diskriminierung von Leistungen nach dem SGB II zu beenden. Die Petition ist ab sofort online.
Mehr Infos und den Link zum Mitzeichnen der Petition gibt es unter
https://mittelfranken.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++58df771a-28fa-11e4-8684-525400a933ef
Preiserhöhung beim Sozialticket in Bielefeld
Ab 1. August 2014 wird das Sozialticket in Bielefeld um 8 Euro teurer: Das Sozialticket kostet
aktuell 36,90 Euro für das Ganztagsticket und 26,90 Euro für das 9-Uhr-Ticket. Der Preis liegt damit weit über dem Betrag, der im Regelsatz für Fahrtkosten vorgesehen ist. Deshalb ruft das Bündnis für ein Sozialticket zum Protest gegen die massive Preiserhöhung auf!
Mehr Infos zum aktuellen Sozialticket und zur laufenden Protestaktion gibt es auf der Seite des VCD
http://www.vcd.org/vorort/ostwestfalen-lippe/bus-und-bahn/sozialticket/
Forderung: Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV
Das Existenzminimum darf nicht gekürzt werden!
Die LINKEN kritisieren das schikanöse Hartz IV-System und fordern erneut per Antrag an den Bundestag die Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe.
Die Debatte des Bundestags und den Antrag der LINKEN gibt es hier:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw23_de_hartz4/2815962
Petition zur Abschaffung der Sanktionen
Die Petition von Inge Hannemann zur Abschaffung von Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei Hartz IV
und Sozialhilfe ist von mehr als 83.000 Unterstützerinnen mitgezeichnet worden. Damit ist die benötigte Stimmenzahl von 50.000 weit übertroffen worden. Jetzt muss der Umgang mit Sanktionen und Leistungseinschränkungen
in einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags diskutiert werden.
Weiter geht es also! Gegen den "offenen Strafvollzug Hartz IV"!
mehr Informationen (auch zur Petition) gibt es
hier
Neuregelung zum Umgang mit Beitragsschulden bei der Krankenkasse
Am 14. Juni 2013 hat der Bundestag das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der GKV"
verabschiedet. Im wesentlichen bedeutet das:
Die Zinsen auf rückständige Beiträge wurden auf das übliche Maß gesenkt [zukünftig dürfen
die Krankenkassen nur noch 1% auf die geschuldeten Beiträge verlangen - anstatt wie bisher 5% im Monat]
Alte Beitragsschulden sollen erlassen werden. Das gilt für Mitglieder, die nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig
sind [weil sie keinen anderen Versicherungsschutz haben]. Die Versicherungspflichtigen müssen sich allerdings
bis zum 31.12.2013 bei der Krankenkasse melden.
In der privaten Krankenversicherung wird ein Notlagentarif eingeführt, wonach bei Beitragsschulden (nur noch)
eine Notversorgung gewährt wird. Der bisherige Versicherungsvertrag ruht in dieser Zeit.
Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
[voraussichtlich 1.8.2013]
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 14.6.2013 [pdf]
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14.6.2013 [pdf]
Hintergrundinfo zum Thema Beitragsschuldenerlass KV - Auszug aus dem Leitfaden 2014 [pdf]
Informationspapier der Caritas mit Musterschreiben und Gesetzestexten [pdf]
Keine Umwege mehr zum Sozialticket und zum Bielefeld-Pass!
Immer wieder erreichte uns in den letzten Wochen und Monaten Empörung darüber, daß
der Bielefeld-Pass für ALG II-Berechtigte nicht mehr wie bisher vom Jobcenter ausgegeben wird,
sondern nur noch bei der Stiftung Solidarität zu erhalten ist. Diese (neue) Ausgabe-Praxis wurde
uns am 15.7.2013 auf Nachfrage von der Geschäftsführung des Jobcenters bestätigt.
Wieder eine weitere (unnötige) Hürde für viele Menschen, die ohnehin schon oft in
vielen anderen Bereichen des allgemeinen sozialen Lebens ausgegrenzt sind!
Deshalb weisen wir an dieser Stelle auf die gemeinsame Postkarten-Aktion [pdf]
(gestaltet von Gundula Kayser) hin und laden
zum mitmachen ein.
Auch wenn die
Praxis [pdf] des Jobcenters zwischenzeitlich wieder geändert wurde,
behalten die dortigen Forderungen doch ihre Gültigkeit:
- Forderung, dass alle Berechtigten den Bielefeld-Pass direkt und ohne weitere Anträge mit
jedem neuen Bescheid über ihre Bezüge vom Sozialamt oder Jobcenter zugeschickt bekommen!
- Forderung, dass man die Sozialtickets an jeder normalen Fahrkartenverkaufsstelle erwerben kann!
Weitere Informationen zu den Hintergründen und zur Aktion selbst gibts unter
www.das-kuechenatelier.de/bielefeldpass.html
Datenschutz
...oder gegen die Verschwendung von Kopierpapier in Jobcentern und Sozialämtern!
Auf den Jobcentern und Sozialämtern herrscht teilweise eine regelrechte Sammelwut, was Papiere angeht. Viele der
heißbegehrten Unterlagen brauchen die Behörden allerdings nur einzusehen - und nicht in Kopie zur Akte zu legen.
Mit Dank an die Hartz-IV-Betroffenen Herford gibt es hier zu diesem Thema eine sehr ausführliche
Stellungnahme des Bundesbeauftagten für
Datenschutz [pdf]
Auch der Bielefelder Datenschutzbeauftragte sieht keine gesetzliche Grundlage für das Anfertigen und Sammeln von
kopierten Personalausweisen:
Schreiben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld [pdf]
Ausserdem ist das Sammeln von Mietbescheinigungen nicht rechtens: Die Vorlage einer vom Vermieter ausgefüllten Mietbescheinigung ist nur dann notwendig, wenn sich die Höhe der Mietkosten nicht aus Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung oder Kontoauszügen ergibt:
Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten NRW zur Mietbescheinigung [pdf]
Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Mietbescheinigung [pdf]
Leistungssausschluss für EU-Bürger
Deutschland hat die Regelungen zum Fürsorgeabkommen massiv
eingeschränkt. Dadurch werden neu
eingereiste
Ausländer
aus
EU-Staaten erneut massiv von Sozialleistungen ausgeschlossen,
obwohl
sie grundsätzlich unter dem Schutz des Europäischen
Fürsorgeabkommens stehen. Erst am 19.10.2010 hat das
Bundessozialgericht festgestellt, dass Angehörige von
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die gleichen
Ansprüche in Deutschland haben müssen wie Bundesbürger,
und den Ausschluss von ALG II und Sozialhilfe für rechtswidrig
erklärt (BSG Urteil vom 19.10.2010, Az.: B 14 AS 23/10). Gegen
dieses Abkommen hat der Staat nun einen Vorbehalt eingelegt und per
Zusatzvereinbarung die Leistungen nach dem SGB II
herausgenommen. Die Agentur für Arbeit hat umgehend reagiert und
ihre
Geschäftsanweisungen
zum
SGB
II
entsprechend geändert. Daruch werden nunmehr alle
Ausländer von den Leistungen zum Lebensunterhalt ausgeschlossen,
die zum Zweck der Arbeitsuche nach Deutschland kommen. Ein Anspruch auf
Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe besteht demnach nur noch, wenn der
Aufenthaltszweck ein anderer ist, oder die Leistungen "aufstockend" zu
einem Erwerbseinkommen beantragt werden.
Angesichts weiterreichendem Europarechts hält der
Flüchtlingsrat Berlin den Ausschluss arbeitsuchender
EU-Ausländer für rechtswidrig. Mehr dazu im Arbeitspapier
von
Georg
Classen [pdf].
Eine Kurzübersicht zur Vorgehensweise bei Ablehnung von Leistungen bietet auch
unser Arbeitspapier [pdf], welches die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Europäischen Fürsorgeabkommen gibt es hier:
http://efainfo.blogsport.de/
And if you want to read some informations in english about it, click
here:
http://hartzerroller.blogspot.de/2012/03/lex-hellas-germany-wimps-out-on.html
Aktuelles in Sachen Inge Hannemann
oder: Die unglaubliche Welt der Arbeitsagentur
Wegen der Unglaublichkeit des Vorgangs
und weil wir die Darstellungen von Inge Hannemann aus eigener Anschauung im Rahmen unserer täglichen Arbeit nur
bestätigen können, veröffentlichen wir hier zur Kenntnisnahme
die unselige Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit [pdf] vom 14.6.2013
"Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter"
sowie die Veröffentlichungen der
"Nachdenkseiten" dazu, auf denen u.a. die Gegendarstellung von Inge Hannemann vom 14.6.2013
sowie weitere Hintergrundinformationen zu finden sind.
Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann unter Druck
Inge Hannemann, Sachbearbeiterin des Hamburger Jobcenters, wurde am 22. April 2013 von ihrem Arbeitsverhältnis
"freigestellt".
Hintergrund ist ihre engagierte Kritik am "Hartz-IV-System" insbesondere an den (nicht nur aus ihrer Sicht)
menschenverachtenden Sanktionen und ihr mutiger Einsatz für die Rechte der jungen Menschen, die sie im
Jobcenter betreut.
Ihre Kritik hat Inge Hannemann seit etwa einem Jahr öffentlich auf Ihre Internetseite
http://altonabloggt.wordpress.com/ eingestellt. Nun hat
ihr Arbeitgeber auf ihr Engagement reagiert, und ihr quasi Hausverbot erteilt!
Mehr Informationen gibt es
im Interview bei
"gegen-hartz.de"
im Bericht
der KEAs e.V. - Kölner Erwerbslose in Aktion
Ein menschenwürdiges Leben für alle - Das Existenzminimum muß dringend angehoben werden!
Mit Hilfe fragwürdig berechneter Regelsätze und dem weiter schreitenden Ausbau des Niedriglohnsektors
sind immer mehr Menschen darauf angewiesen, von Hungerlöhnen unter dem Existenzminimum zu leben.
Das Bündnis für ein
menschenwürdiges Existenzminimum fordert Neubestimmung des sozio-kulturellen
Existenzminimums - weil Hartz IV Regelsätze kein menschenwürdiges Leben gewährleisten.
Über folgenden link stehen Aktionsmaterialien des Bündnisses zum download zur Verfügung:
http://www.menschenwuerdiges-existenzminimum.org/category/materialien/buendnismaterial
1.000.000 Sanktionen
Kurzmitteilung [pdf] des Bremer Instituts
für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BAIJ)
Für einen Stopp der Sanktionen bei Hartz IV informieren
Sie sich hier
GEZ - Der neue Rundfunkbeitrag 2013
Bei der GEZ heißt es ab sofort nicht mehr "Rundfunkgebühr", sondern "Rundfunkbeitrag". Vielleicht, weil durch die Änderung des
Rundfunkstaatsvertrags ALLE einen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leisten müsen:
Zum 1.1.2013 wird der neue Rundfunkbeitrag als Pflichtbeitrag pro Wohnung eingeführt. Für
jede Wohnung ist dann einmal der Rundfunkbeitrag zu zahlen - egal wie viele Personen in der Wohnung leben und
wie viele Empfangsgeräte tatsächlich genutzt werden.
Eine Befreiung ist weiterhin auf Antrag möglich. Zur Übersicht sind alle Wichtigen Informationen rund um den
neuen Beitrag auf diesem Arbeitspapier [pdf]
zusammengestellt.
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten www.rundfunkbeitrag.de
Übrigens haben die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer den Big Brother Award 2013 erhalten, für
die Einrichtung des Gemeinsamen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio und die damit verbundene
"massive Ansammlung von Personendaten der gesamten deutschen Bevölkerung".
mehr unter:
https://www.bigbrotherawards.de/2013/.pol/
Höhe der Asylbewerberleistungen verfassungswidrig
Die Leistungen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz standen am 18.7.2012 auf der Tagesordnung
des Bundesverfassungsgerichts, weil die Höhe der Geldbeträge seit der Einführung des Gesetzes 1993 noch nie angepasst worden sind.
Jetzt ist entschieden, dass die Höhe dieser Leistungen angesichts des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum
verfassungswidrig ist und das Gesetz unverzüglich neu geregelt werden muss!
Bis dahin sollen sich die Leistungen übergangsweise an den Regelsätzen der Sozialhilfe,
Grundsicherung und dem Arbeitslosengeld 2 -abzüglich der Bedarfe für Möbel und Haushaltsgeräte-
orientieren.
Volljährige Leistungsberechtigte erhalten somit ab sofort monatlich 336,- Euro Grundleistungen.
In noch offenen Verfahren ist diese Übergangsregelung rückwirkend bis zum 1.1.2011 anzuwenden.
Pressemitteilung des
Bundesverfassungsgerichts zum Urteil [pdf]
Urteil vom 18.7.2012 [pdf]
Neue Mietobergrenzen in NRW
Die angemessene Wohnungsgröße darf von den Jobcentern und Sozialämtern vor Ort nicht willkürlich
festgelegt werden, sondern muss sich nach den landesrechtlichen Bestimmungen für den sozialen Wohnungsbau richten.
In NRW wurden diese Bestimmungen zum 1.1.2010 mit der Einführung des Wohnraumnutzungsgesetzes (WNG)
geändert und um 5 m² Wohnraum angehoben.
Mit Urteil vom 16.5.2012 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die neuen Wohnraumbestimmungen bei der Berechnung
der angemessenen Mietkosten bereits seit der Anhebung der Wohnungsgrößen anzuwenden sind.
Auf die Übernahme der höheren Wohnkosten besteht damit auch dann ein
Rechtsanspruch, wenn die örtlichen Richtlinien noch andere Wohnungsgrößen zu Grunde legen!
In Bielefeld sind die Richtlinien zu den Unterkunftskosten zwar noch in Überarbeitung; die neuen Regelungen werden
aber bereits angewendet. Für
die rückwirkende Berücksichtigung ist eventuell zusätzlich ein Überprüfungsantrag
notwendig - wenn das Jobcenter die Bescheide nicht von sich aus korrigiert. Der Antrag auf Überprüfung
muss bis zum 31.12.2012 gestellt werden, um den Anspruch bis zum 1.1.2011 rückwirkend geltend zu machen.
KdU-Tabelle Bielefeld überarbeitet [pdf]
Pressemitteilung vom 21.6.2012 [pdf]
Terminsbericht zum
BSG-Urteil vom 16.5.2012 [pdf]
Bilanz und Forderungen nach einem Jahr "Bildungspaket"
Seit dem 1.4.2011 sollen die Leistungen
zur Bildung und Teilhabe (BuT) das Existenzminimum von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug sicher
stellen. Mehr dazu
hier
(Auszug Leitfaden 2011, pdf).
Für diese zusätzliche Aufgabe haben Städte und Gemeinden mehr als 626 Millionen Euro vom Bund
zur Verfügung gestellt bekommen.
Am Freitag, den 30.3.2012 hat Ministerin Ursula von der Leyen eine
erste Bilanz zu dem Bildungspaket gezogen. Wir konnten uns des
Eindrucks nicht erwehren, daß Frau von der Leyen als gute Mutter
versuchte, ihr geliebtes Kind schön zu reden, während alle
anderen von einem bürokratischen Monster sprechen. Aber auch Frau
von der Leyen konnte nicht verhehlen, daß das Geld aus dem
Bildungspaket nicht bei den Kindern angekommen ist. Zahlen dazu
haben Harald Thome [pdf]
sowie der DGB [pdf]
auf ihren Internetseiten veröffentlicht.
Auch in Bielefeld sieht es
nicht anders aus. Die Stadt hat im letzten Jahr 4.376.679 € vom Bund erhalten:
eigentlich zur Weitergabe an die etwa 17.775 potentiellen
Antragsteller - Kinder aus Familien, in denen das Einkommen nicht
ausreicht, um Schulmaterialien, Mittagessen an der Schule
oder Klassenfahrten zu
bezahlen.
Tatsächlich wurde das Budget nur etwa zur Hälfte an die
Berechtigten weitergegeben, wie aus der Zusammenstellung
der
Zahlen aus dem Sozialausschuß
ersichtlich wird [pdf]. Die andere Hälfte - die auch den
anspruchsberechtigten Kindern zugute kommen sollte, aber nicht im
Rahmen des überaus komplizierten Antragsverfahrens eingefordert
wurde - darf die Stadt behalten. Das sind immerhin rund 125,- € pro
Kind, die nicht da angekommen sind, wo sie hin sollten.
Damit das Geld doch noch im Sinn
der Intention des Gesetzes verwendet wird, fordern wir den Bielefelder
Sozialdezernenten in unserem
Offenen
Brief [pdf]
dazu auf, jedem der 17.775 berechtigten Kinder einen einmaligen Betrag von 125 Euro direkt und
unbürokratisch auszuzahlen.
Änderung beim
Pfändungsschutz
Seit dem 1.1.2012 sind Geldeingänge nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto (auch
P-Konto genannt) sicher vor einer Pfändung geschützt. Die
Banken und Sparkassen sind dazu verpflichtet, ein bestehendes
Giro-Konto auf
Antrag in ein solches P-Konto
umzuwandeln. Einige Banken nehmen
dafür hohe Gebühren. Ebenso ist die Kontoführung bei
vielen Geldinstituten nochmals teurer, als bei einem normalen
Girokonto.
Das ist nicht im Sinne der Regelung und stößt auch bei der
Verbraucherzentrale und den Gerichten auf Widerstand:
Informationen
der
Verbraucherzentrale
zum
Pfändungsschutzkonto [pdf]
Bericht
zum
Beschluss
des
Landgerichts
Bremen
vom
21.9.2011 [pdf]
Sozialticket in Bielefeld
Dadurch, daß das Land NRW dafür Gelder zur Verfügung
gestellt hat, gibt es in Bielefeld (wieder) eine
Ermäßigung bei den
Fahrtkosten in Form eines sogenannten Sozialtickets.
Alle Bielefelder, die
Inhaber
des Bielefeld-Passes sind, können ein Montats-Abo zu einem
ermäßigten Fahrpreis erhalten:
Das normale Sechser-Abo für 36,40 € und das 9 Uhr Abo für
24,90 €.
Zu
bekommen ist das Abo (zu unserem Bedauern) nur über die Stiftung
Solidärität in der ANKLEIDE an der Werner-Bock-Str. 17.
Eine Ermäßigung auf Einzelfahrscheine oder Monatskarten ist
nicht vorgesehen.
>>>
Beschlussvorlage
der
Verwaltung [pdf]
Infos zum "Bildungspaket"
Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe,
Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Kinderzuschlag oder Wohngeld
beziehen, haben seit dem 1.1.2011 einen Anspruch auf die Leistungen aus
dem sogenannten "Bildungspaket".
Die einzelnen Leistungen (wie z.B. übernahme der Kosten für
das Mittagessen in KITA oder Schule, für Klassenfahrten oder
Ausflüge sowie Beiträge für Sportvereine oder
Musikschule etc.) müssen extra
beantragt werden.
Nur die Schulpauschale (70 € zu
Schuljahresbeginn und 30,- € zum 2. Halbjahr) werden ohne Antrag
"automatisch" mit ALG II oder Grundsicherung überwiesen. Wenn Sie
Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen, ist jedoch auch hier ein
extra Antrag nötig.
Eine übersicht zu den Leistungen gibt das Kapitel Bildungspaket [pdf]
aus unserem "Wegweiser durch den
Amtsdschungel" 2011
Die Essensration aus der
Tüte"
Statt einen Vorschuss auf
beantragte Leistungen zu
bewilligen, verteilt das Bielefelder Jobcenter auch schon mal ohne
ersichtlichen Grund Lebensmitteltüten für bedürftige
Arbeitslose, wenn die Bearbeitung des Antrages auf ALG II länger
dauert.
Während sich der Betroffene über den Inhalt der Tüte
wundert, die nicht
wirklich mit "echten Lebensmitteln" gefüllt war, berichtet die
örtliche
Presse über ein angeblich "richtiges Signal" der Behörde.
Wir halten das für ein falsches Signal ! Dazu hier unsere
>>>> Presseerklärung [pdf]
sowie die
>>>>
Pressemitteilung
des
Sozialforums
Bielefeld,
das
inzwischen
eine
Strafanzeige
wegen
Untreue
gegen
das
Jobcenter
(früher
ARGE
genannt)
gestellt
hat.
Tod einer
Deutsch-Nigerianerin
im Jahre 7 nach Hartz IV
Christy Schwundeck - 19. Mai 2011
In einer Notsituation wandte sich Christy Schwundeck an das
Jobcenter Frankfurt.
>>>>
mehr
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